Beginnend mit der Weimarer Republik und den Grundzügen des damals geltenden Rechts, die für die spätere Entwicklung wichtig sind, gibt die Vergangenheit einen Überblick über die prägenden Normen und Rechtsquellen des NS-Staates, die dahinterstehende Vorstellung von Recht und Gesetz, die Justiz und die externen Maßnahmen zu ihrer Anpassung, aber auch ihrer inneren Anpassung etwa durch - teilweise vorauseilende - Übernahme veränderter Methoden der Auslegung.
Anschließend wird, beginnend mit dem Ende des II. Weltkrieges, die Entstehung der DDR und der Neuaufbau ihrer Justiz dargestellt. Auch hier stehen die ideologischen Einflüsse auf das Recht und die Justiz sowie die realen Handlungsweisen der beteiligten Personen im Vordergrund. Daneben wird das politische Strafrecht und die Einbindung des Ministeriums für Staatssicherheit in das politische und das Strafrechtssystem beleuchtet.
Die Gegenwart (noch nicht veröffentlicht) wird sich zunächst mit vor allem personellen Kontinuitäten nach 1945 in der BRD und der SBZ/DDR beschäftigen. Daran wird sich die Aufarbeitung des Unrechts der NS- und der SED-Diktatur anschließen, was auch die Aufarbeitung der Aufarbeitung einschließt. Schließlich soll es um aktuelle Themen im Kontext von Diskriminierung und ihre Implikationen für die Justiz und die Justizjurist:innen gehen; nur beispielhaft stehen hierfür Rassismus, Antisemitismus, gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und Frauenfeindlichkeit.
Die Zukunft (noch nicht veröffentlicht) ist auch hier noch offen ...
Delegitimierung und andere Gefahren für Justiz und Rechtsstaatlichkeit werden aber sicher ihren Platz finden.