Wenn wir das Recht der Sowjetischen Besatzungszone und dessen Übergang in das Recht der DDR, aber auch die weitere Entwicklung des realsozialistischen Rechts selbst ‚kritisch betrachten‘ wollen, müssen wir unbedingt einige Unterschiede zu der Zeit zwischen 1933 und 1945 im Blick behalten, die bei jeglicher – oft und viel diskutierter1 und umstrittener – vergleichenden Betrachtung beider Regime zur Vorsicht mahnen: die historische Ausgangssituation war vollkommen anders, sowohl was die davorliegende Entwicklung als auch die Entstehung des neuen Rechts betrifft; die zentralen ideologischen Grundlagen der sozialistischen Gesellschaftstheorie waren sozialistisch (marxistisch-leninistisch) und zu fast keiner Zeit auf massenhafte physische Vernichtung ausgeschlossener anderer Menschen gerichtet; die internationale Situation der DDR blieb dauerhaft (bis 1989/1990) durch nicht-ostdeutsche Akteure und Strukturen geprägt und bestimmt; die innere Entwicklung der DDR verlief über 44 Jahre, nicht nur über 12, und Gesellschaft und Institutionen waren anders verfasst und organisiert.
All dies und mehr hatte Einfluss auf Rechtsetzung, Rechtsentwicklung und Rechtsanwendung. Wir werden im Folgenden versuchen, in diesen Bereichen die Unterschiede, aber auch die Gemeinsamkeiten im Sinne vergleichbarer politisch-ideologischer, organisatorischer, institutioneller, sozialer und letztlich auch kultureller Funktionsweisen und Strukturen, im Überblick darzustellen. Auch hierbei ist es wichtig sich zu vergewissern, dass eine Bewertung dieses Rechts primär an den eigenen Maßstäben dieses Rechtssystems und nicht denjenigen unseres damaligen oder heutigen BRD-Rechts erfolgt2, aber sekundär gewiss auch mit denjenigen Kriterien, die uns allgemein für die Einordnung von Recht als (normatives oder justizielles) Unrecht als maßgebend gelten.
Ausgangssituation ab dem 8./9. Mai 1945
Die Ausgangslage, aus der wenige Jahre später die Deutsche Demokratische Republik entstand, war nicht diejenige eines bestehenden politischen und staatlichen Systems, dass sich nach einiger Zeit von innen heraus vollständig veränderte. Es war vielmehr erst einmal nur ein räumliches Gebilde namens SBZ – Sowjetische Besatzungszone – als Teil-Resultat des militärisch besiegten Dritten Reiches und der Festlegungen von Jalta. Politische oder rechtliche Systeme und Funktionen gab es nicht mehr, ebenso wenig staatliche Organisationen oder Institutionen. Welches Recht aufgehoben und welches ganz oder teilweise fortgelten sollte, und vor allem welches neue Recht gesetzt werden sollte, darüber war noch zu entscheiden, und zwar zunächst durch die Alliierten Mächte, insbesondere den Alliierten Kontrollrat, und die Sowjetische Militäradministration (SMAD).
Es war aus Sicht der dort überlebenden Bevölkerung – ca. 16 Mio. Menschen, davon bis Ende 1947 etwa 4,3 Mio. Flüchtlinge und Vertriebene – ein unfreiwilliger, vollständiger Neuanfang - ab dem 8./9.5.1945.3
Die internationale Situation
Am 7. Oktober 1949 wurde die DDR gegründet. Die zuvor aufgezeigten äußeren Rahmenbedingungen der staatlichen Existenz der DDR änderten sich über die ersten Jahrzehnte allerdings nur wenig, jedenfalls unter dem weit zu verstehenden Aspekt ‚Selbstbestimmung‘ oder inneren und äußeren Souveränität. Der Aufstand vom 17. Juni 1953, der mit Hilfe des sowjetischen Militärs niedergeschlagen wurde, der Beitritt zum Warschauer Pakt 1955, der Bau der Berliner Mauer ab dem 13. August 1961 und die gesteuerte politische und wirtschaftliche Integration der DDR in bilateralen und multilateralen Pakten mit der UdSSR bis hin zum Bündnisvertrag von 1975 verfestigten den Systemwettstreit und dadurch den Status der DDR als Teil eines von der UdSSR geführten Blocks.
Das betraf insbesondere auch die Entwicklung der Verfassung und von sonstigem Recht, das ebenso dem – sowjetisch-sozialistisch durch die KPdSU definierten – Primat der Politik und der Ideologie untergeordnet war. Für das, was darauf im Einzelfall „wirkliches Recht“ (Fritjof Haft) wurde, waren jedoch die zentralen politischen und justiziellen Institutionen und Menschen verantwortlich.
- siehe z.B. https://www.bpb.de/themen/deutschlandarchiv/53434/die-bedeutung-des-deutschen-diktaturenvergleichs-fuer-die-politische-kultur-der-berliner-republik/ und die Materialien der Enquete-Kommission „Aufarbeitung von Geschichte und Folgen der SED-Diktatur in Deutschland“ https://enquete-online.de/materialien/ ↩︎
- So wie der BGH entschieden hat, dass „bei der Auslegung von Normen () es auf die Auslegungsmethoden der DDR, nicht auf die der Bundesrepublik Deutschland an(kommt)“ - BGH NJW 1993, 529, 531 – II 2. a). ↩︎
- Das Oberkommando der Wehrmacht (durch Generalfeldmarschall Keitel) unterzeichnete am späten Abend des 8.5.1945 bis zum 9.5.1945 um 00:16 Uhr die bedingungslose Kapitulation sowjetischen Hauptquartier in Berlin-Karlshorst. Das Ende des Krieges wurde und wird seither in der SU am 9. Mai gefeiert. ↩︎