§ 5a DRiG – It’s the law, stupid ...?  

§ 5a DRiG wendet sich primär an die Universitäten und knüpft, im Grunde ausschließlich, an 1933 und 1946/1949 an. Jedenfalls für den Unterricht im Referendariat sollten wir unbedingt darüber hinausgehen – zeitlich und örtlich, bis hin zu uns persönlich heute.

Ein Beitrag von Volker Kirchesch[1], veröffentlicht in 'Betrifft Justiz' 165 (2026), 208


[1] https://drittegewalt.de/autoren/   

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