Fast 80 Jahre nach der Befreiung von der faschistischen NS-Diktatur wird für die gesamtdeutsche Justiz mit § 5a DRiG die Pflicht normiert, die Zeit von 1933 – 1945 und auch die Zeit ab 1945 in der SBZ/DDR als eine Zeit in den Blick zu nehmen, die in der juristischen Ausbildung Lehrstoff zum „aus der Geschichte lernen(?)“ und zur Herausbildung kritischen Denkens über Recht bieten kann. Auch wenn es schon bisher vielfältige Lernangebote zu diesen Themen gab, ist das ein wichtiger und notwendiger Schritt. Die aktuelle Entwicklung nicht nur im Politischen, sondern auch im Recht in Europa und der Welt ist beunruhigend. Europa - und nicht nur Europa - rückt kontinuierlich nach rechts, weg von Freiheitsrechten der Einzelnen, weg von toleranter Vielfalt, weg vom demokratischen und rechtsstaatlichen Konsens.
Vergleiche sind hier immer schwierig, und die Geschichte sagt uns vermutlich nicht, was wir tun sollen. Die Kenntnis der Vergangenheit kann uns bestenfalls helfen zu erkennen, was wir nicht tun sollten. Sie kann helfen, Muster und Entwicklungen frühzeitig zu bemerken, aber auch die Reflexion über unser eigenes Handeln als Justiz und in der Justiz zu stärken. Es sind am Ende oft einige wenige Gesetze und Regeln, die die letzten Grenzen ethisch vertretbaren Rechts überschreiten, und selbst dann, wenn sie in vermeintlich guter Absicht zur Lösung vermeintlicher oder echter Krisen auf der Grundlage guten Willens erlassen worden sind, häufig nur sehr schwer umkehrbare Fakten schaffen. Unsere Aufgabe ist es, vorher kritisch hinzuschauen, das Recht stets kritisch zu reflektieren, Missbrauchsmöglichkeiten und Missbrauch zu erkennen und, vor allem, dagegen aufzustehen.
Nach fast 80 Jahren geht es dabei hier zunächst um NS- und SED-Recht und -Unrecht, und zwar ganz konkret im Rahmen der juristischen Ausbildung (näher hier). Es geht in letzter Konsequenz um die juristisch-berufsspezifische Variante des zentralen Imperativs "Denken und Handeln so einzurichten, daß Auschwitz nicht sich wiederhole, nicht Ähnliches geschehe" (Theodor W. Adorno, Gesammelte Schriften Bd. 6, hrsg. v. Rolf Tiedemann, 1997, S. 358). Damit geht es bereits darum, einen Rechts-Weg, der solches ermöglichen könnte, zu erkennen, zu kritisieren und zu verhindern.
Aber gleichzeitig geht es immer auch um uns höchstpersönlich, um unsere Abhängigkeiten, um unsere Selbstkontrolle, um Selbstkritik, um Selbstverständlichkeiten und um unsere Motive. Und, beispielhaft und ohne nur ansatzweise eine bewertende Relation zu dem Un.Recht der beiden deutschen Diktaturen des 20. Jahrhundert u.Z. herzustellen: Vielleicht geht es auch irgendwann um die Notstandsgesetze der späten 60er, um den Radikalenerlass, um den Umgang mit der RAF in den 70ern und heute wieder, um den Einigungsvertrag 1990, die Treuhandanstalt und den „Ausverkauf“ der DDR, um die Finanzkrise(n) seit 2007 - Stichwort: „Systemrelevanz" -, die Sperrvermerke zum NSU-Komplex und die Rolle des Verfassungsschutzes insgesamt, oder auch um unterlassenes Recht zur Besteuerung von Aktientransaktionen und von übergroßen Vermögen, um unterlassenes Recht zum Klimaschutz, um verpasste Investitionen in Bildung und das zu zögerliche Handeln gegen gruppenbezogen menschenfeindliche Haltungen und gegen antidemokratische, parlaments- und rechtsstaatsfeindliche Parteien.
D3.G ist noch im Aufbau. Es kann und will als privates Projekt nur einen Überblick geben über ausgewählte Themen; der Bezug zur juristischen Ausbildung steht dabei klar im Vordergrund, ebenso wie die Fokussierung auf exemplarische Strukturen, Vorschriften und Konstellationen. Auf weiterführende Literatur weise ich gelegentlich hin, beschränke mich aber auch hier auf Relevantes für die Ausbildung. Alle Beiträge sind die privaten und persönlichen Meinungen der jeweiligen Autor:innen. Für jegliche Hinweise, besonders auf Fehler und Auslassungen, bin ich dankbar.
Hinweis: Sofern nur die maskuline Form benutzt wird, ist dies historisch zumindest nahezu vollständig zutreffend.
„Jetzt passen Sie mal auf: Sie und ich gehören zu den privilegiertesten Menschen auf diesem Planeten. Wir haben Zugang zu Informationen. Wir haben nicht nur das Recht auf freie Meinungsäußerung, wir können es sogar wahrnehmen. Wir können politisch engagierte Bürger sein in unseren Gesellschaften. Es ist absurd, wenn Leute wie wir darüber nachdenken zu verzweifeln oder aufzugeben.“
Anne Applebaum
(SZ 17.10.2024)